Pflegefinanzierung

Die Frage „Wie finanzieren wir die Pflege?“ ist eine der drängendsten und wichtigsten Herausforderungen, mit denen sich Familien konfrontiert sehen, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird.

Das deutsche Pflegesystem ist vielschichtig, und die Kosten für eine qualitativ hochwertige Betreuung können schnell die finanziellen Möglichkeiten übersteigen.

Doch keine Sorge: Mit dem richtigen Wissen und einer klaren Herangehensweise lässt sich die Finanzierung sicherstellen.

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Die Finanzierung der Pflege in Deutschland stützt sich im Wesentlichen auf ein Drei-Säulen-Modell.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die gesetzliche Pflegeversicherung als „Teilkaskoversicherung“ konzipiert ist – sie bildet das Fundament, deckt aber in der Regel nicht alle anfallenden Kosten.

Die verbleibende Lücke muss durch privates Kapital und gegebenenfalls durch staatliche Hilfe geschlossen werden.

Säule 1: Gesetzliche (soziale) Pflegeversicherung (SPV)

Die Pflichtversicherung für fast alle Bürger, die die Grundversorgung abdeckt.

Säule 2: Private Mittel & Vorsorge

Der Einsatz von eigenem Einkommen, Vermögen und privaten Zusatzversicherungen.

Säule 3: Staatliche Unterstützung

Sozialhilfe als letztes Sicherheitsnetz, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen.

Säule 1: Die Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung (SPV)

Das Fundament jeder Pflegefinanzierung sind die Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Der Anspruch und die Höhe der Leistungen hängen direkt vom anerkannten Pflegegrad (PG) ab. Ein Pflegegrad von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung) wird auf Antrag und anhand des Gutachtens vom Medizinischen Dienst (MDK) festgestellt.

Die wichtigsten Leistungsarten im Überblick:

✅️ Pflegegeld: Wird ausgezahlt, wenn Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer die Pflege privat organisieren. Die Höhe ist nach Pflegegrad gestaffelt (z.B. PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 € monatlich).

✅️ Pflegesachleistungen: Dies ist das Budget für professionelle Dienstleister, wie einen ambulanten Pflegedienst. Dieses Budget ist deutlich höher als das Pflegegeld (z.B. PG 2: 796 €, PG 3: 1.497 €, PG 4: 1.859 €, PG 5: 2.299 € monatlich). Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich.

✅️ Entlastungsbetrag: Jeder Pflegebedürftige ab PG 1 hat Anspruch auf einen einheitlichen Betrag von 131 € pro Monat. Dieses Geld ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Haushaltshilfen, Betreuungsgruppen).

✅️ Verhinderungspflege: Wenn die private Pflegeperson (z.B. der Ehepartner oder die Tochter) wegen Urlaub oder Krankheit ausfällt, übernimmt die Pflegekasse für bis zu sechs Wochen im Jahr die Kosten für eine Ersatzpflege von bis zu 1.685 €.

✅️ Kurzzeitpflege: Für eine vorübergehende vollstationäre Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen steht ein Budget von bis zu 1.854 € für bis zu acht Wochen pro Jahr zur Verfügung.

✅️ Tages- und Nachtpflege: Für die teilstationäre Betreuung in einer Einrichtung stehen je nach Pflegegrad zusätzliche Budgets zur Verfügung, die das Pflegegeld nicht kürzen.

Säule 2: Private Mittel, Vorsorge und staatliche Zuschüsse

Da die Leistungen der Pflegeversicherung die realen Kosten oft nicht vollständig decken, entsteht eine Finanzierungslücke – der sogenannte Eigenanteil. Dieser muss aus privaten Mitteln gedeckt werden.

Zuschüsse, staatliche Unterstützung und private Finanzierungsmöglichkeiten

✅️ Einsatz von Einkommen und Vermögen: Zunächst sollen das eigene Einkommen (Rente, Mieteinnahmen etc.) und das eigene Vermögen (Ersparnisse, Wertpapiere) zur Deckung des Eigenanteils herangezogen werden. Es gibt jedoch ein sogenanntes Schonvermögen, das nicht angetastet werden muss (aktuell 5.000 € für den Pflegebedürftigen, weitere 5.000 € für den Ehepartner). Eine selbst bewohnte, angemessene Immobilie ist ebenfalls geschützt.

✅️ Private Pflegezusatzversicherung: Die effektivste Methode, um die Finanzierungslücke zu schließen. Es gibt drei Haupttypen:

Pflegetagegeldversicherung: Die flexibelste und häufigste Form. Sie zahlt im Pflegefall einen vorab vereinbarten täglichen Geldbetrag aus, über den frei verfügt werden kann.

Pflegekostenversicherung: Sie erstattet nachweislich entstandene Restkosten, ähnlich wie eine private Krankenversicherung.

Pflegerentenversicherung: Sie zahlt im Pflegefall eine lebenslange, garantierte monatliche Rente aus.

✅️ Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Die Pflegekasse gewährt einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.180 € für notwendige Umbauten in der Wohnung (z.B. barrierefreies Bad, Treppenlift), um die häusliche Pflege zu erleichtern.

✅️ Steuerliche Entlastungen: Pflegekosten, die selbst getragen werden, können als „außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung geltend gemacht werden und die Steuerlast mindern.

Säule 3: Staatliche Hilfe als letztes Sicherheitsnetz

Wenn das Einkommen und das Vermögen des Pflegebedürftigen (und seines Ehepartners) aufgebraucht sind und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, tritt das Sozialamt mit der sogenannten „Hilfe zur Pflege“ ein.

✅️ Was ist die Hilfe zur Pflege? Es handelt sich um eine Form der Sozialhilfe, die die ungedeckten Pflegekosten übernimmt. Sie ist jedoch bedürftigkeitsgeprüft, was bedeutet, dass das Sozialamt die finanzielle Situation des Antragstellers und seines Ehepartners genau prüft.

✅️ Der Elternunterhalt – Wann müssen Kinder zahlen? Das Sozialamt kann die Kinder des Pflegebedürftigen zu Unterhaltszahlungen heranziehen (Elternunterhalt). Allerdings gilt seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz eine großzügige Einkommensgrenze: Kinder werden nur dann zur Kasse gebeten, wenn ihr persönliches Jahresbruttoeinkommen 100.000 € übersteigt.

Checkliste: Erste Schritte zur Sicherung Ihrer Pflegefinanzierung

Pflegegrad beantragen

Stellen Sie so früh wie möglich einen Antrag bei der Pflegekasse. Die Leistungen fließen erst ab dem Monat der Antragstellung.

Analyse der finanziellen Situation

Erstellen Sie eine ehrliche Übersicht über Einkommen, Vermögen und bestehende Versicherungen.

Beratung einholen

Nutzen Sie die kostenlosen und unabhängigen Beratungsangebote von Pflegestützpunkten, Pflegekassen oder Verbraucherzentralen.

Vorsorge prüfen

Analysieren Sie, ob der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist – je früher, desto günstiger sind die Beiträge.

Vollmachten regeln

Sorgen Sie mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung dafür, dass Ihre Wünsche auch dann umgesetzt werden, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.