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Steuerliche Vorteile: So sparen Sie bis zu 4.000 € pro Jahr durch haushaltsnahe Dienstleistungen

In einer alternden Gesellschaft wie der deutschen gewinnen Fragen rund um die Pflege und Versorgung älterer Menschen zunehmend an Bedeutung. Besonders jene, die sich um ihre betagten Eltern oder Partner kümmern, stehen oft vor komplexen Herausforderungen – emotional, organisatorisch und finanziell. Viele Angehörige fragen sich: Wie kann ich die realen Pflegekosten durch Steuern senken? Dieser Artikel beleuchtet eine oftmals unterschätzte Möglichkeit der Entlastung: die steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen. Im Fokus stehen dabei nicht nur potenzielle Einsparungen von bis zu 4.000 Euro jährlich, sondern auch die Hintergründe, gesetzlichen Grundlagen sowie praxisbezogene Tipps zur Umsetzung – stets mit Blick auf die Lebenswirklichkeit pflegender Angehöriger in Deutschland.

Demografischer Wandel und Pflegealltag: Eine wachsende gesellschaftliche Verantwortung

In Deutschland leben derzeit über 5 Millionen pflegebedürftige Menschen – Tendenz steigend. Laut Statistischem Bundesamt wird im Jahr 2050 etwa jeder dritte Bundesbürger älter als 60 Jahre sein. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf das Gesundheitssystem, sondern bringt auch immense Herausforderungen für Familien und Sozialstrukturen mit sich.

Ein Großteil der Pflegebedürftigen wird nach wie vor zu Hause versorgt – oft von Ehepartnern, Kindern oder anderen Angehörigen. Diese Form der Betreuung ist emotional stark belastend und mit nicht unerheblichen finanziellen Konsequenzen verbunden. Neben Zeit und Energie entstehen laufende Kosten für Pflegehilfsmittel, Mobilitätshilfen, professionelle Unterstützung oder haushaltsnahe Hilfen wie Putzen, Kochen oder Gartenpflege.

„In der Pflege älterer Menschen zeigt sich, wie eng emotionale Fürsorge mit komplexer Organisation und finanziellem Durchhaltevermögen verflochten ist“, sagt Dr. Martin Gerlach, Facharzt für Geriatrie aus Hamburg.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Der Begriff „haushaltsnahe Dienstleistungen“ ist gesetzlich nicht abschließend definiert, umfasst jedoch eine Vielzahl an Tätigkeiten, die typischerweise im privaten Haushalt anfallen und von externen Dienstleistern übernommen werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Reinigungsarbeiten im Haus oder in der Wohnung
  • Wäschewaschen und Bügeln
  • Essenszubereitung im Haushalt
  • Betreuung einfacher Alltagstätigkeiten bei älteren oder eingeschränkten Personen

Besonders im Pflegekontext bieten solche Unterstützungsleistungen eine Möglichkeit der Entlastung – sowohl psychisch als auch organisatorisch. Wichtig ist: Damit diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden können, müssen sie bestimmten Kriterien entsprechen.

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Damit haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar sind, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Dienstleistung muss im Haushalt des Steuerpflichtigen oder in einem zugehörigen Haushalt (z. B. der pflegebedürftigen Mutter) erbracht worden sein.
  • Es muss eine Rechnung vorliegen, die die erbrachte Leistung genau dokumentiert.
  • Die Zahlung darf nicht bar erfolgen. Eine Überweisung auf das Konto des Dienstleisters ist Pflicht.

In der Steuererklärung können bis zu 20 % der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden – maximal jedoch 4.000 € im JahrPflegebedürftige Angehörige unterstützen – mit Steuererleichterung

Wenn man sich um einen pflegebedürftigen Menschen kümmert – egal ob im eigenen Haushalt oder in dessen Wohnung – fallen automatisch Hilfestellungen im Alltag an. Die steuerlichen Entlastungen helfen dabei, diese alltäglichen Aufgaben zumindest teilfinanziert zu bekommen.

Fallbeispiel: Unterstützung der Mutter mit Pflegegrad 3

Frau Becker aus Bonn kümmert sich um ihre 82-jährige Mutter, die einen anerkannten Pflegegrad 3 hat. Da sie berufstätig ist, beschäftigt sie eine Haushaltshilfe, die zweimal wöchentlich die Wohnung reinigt, kocht, einkauft und kleinere Botengänge übernimmt. Die Kosten belaufen sich auf etwa 700 € monatlich. Am Jahresende ergibt das 8.400 €.

20 % davon – also 1.680 € – kann Frau Becker als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Zusätzlich kann sie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch Pflegekosten unter außergewöhnlichen Belastungen geltend machen oder Pflegepauschbeträge nutzen.

Pauschbeträge und ergänzende Steuerregelungen im Überblick

Neben der steuerlichen Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen existieren weitere Möglichkeiten steuerlicher Entlastung:

  • Pauschbetrag für Pflegepersonen: Wer eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 unentgeltlich betreut, kann einen Pflegepauschbetrag von bis zu 1.800 € im Jahr geltend machen (§ 33b EStG).
  • Außergewöhnliche Belastungen: Pflegekosten, die beispielsweise durch ambulante Dienste, Verhinderungspflege oder bauliche Maßnahmen entstehen, können als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abgesetzt werden, wenn sie medizinisch notwendig sind.
  • Behindertenpauschbeträge: Bei pflegebedürftigen Angehörigen mit einem anerkannten Schwerbehindertenausweis kann auch dieser Anspruch geltend gemacht werden.

Was ist bei der Pflegegradbestimmung und Pflegegeld zu beachten?

Seit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes gelten fünf Pflegegrade, die den Unterstützungsbedarf – unabhängig von der medizinischen Diagnose – anhand der Selbstständigkeit der Betroffenen bemessen. Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung:

  • Pflegegeld: Direkte Auszahlung an Pflegebedürftige zur freien Verfügung – insbesondere bei häuslicher Pflege durch Angehörige.
  • Sachleistungen: Übernahme von Kosten der professionellen Pflege durch ambulante Dienste.
  • Verhinderungspflege: Erstattung von Kosten bei vorübergehender Verhinderung der Pflegeperson – zum Beispiel bei Krankheit oder Urlaub.

Diese Leistungen können sinnvoll mit haushaltsnahen Dienstleistungen kombiniert werden – etwa indem das Pflegegeld dazu verwendet wird, eine Haushaltshilfe zu engagieren, deren Kosten wiederum steuerlich abgesetzt werden.

Institutionelle Pflege und steuerliche Aspekte

In Fällen, in denen häusliche Pflege nicht mehr möglich oder zumutbar ist, entscheiden sich viele Familien für eine stationäre oder teilstationäre Unterbringung ihrer Angehörigen. Auch in diesem Kontext kommen steuerliche Entlastungen in Betracht.

Pflegeheimkosten als außergewöhnliche Belastung

Kosten für die stationäre Pflege im Heim können als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden – vorausgesetzt, sie übersteigen die zumutbare Eigenbelastung. Dabei werden sowohl die Pflegekosten als auch Unterkunft und Verpflegung berücksichtigt, wenn der Aufenthalt medizinisch notwendig ist.

„Besonders im Übergang zur Heimunterbringung ist eine sorgfältige steuerliche Beratung notwendig, um alle möglichen Entlastungen zu nutzen.“ – empfiehlt Sabine Müller, Steuerberaterin mit Schwerpunkt Altenpflege in Frankfurt.

Ambulante Pflegedienste und Haushaltssituation

Viele Pflegebedürftige nehmen Pflegedienste in Anspruch, die regelmäßig Insulin spritzen, bei der Körperpflege helfen oder Medikamente verabreichen. Wird dieser Dienst in der Wohnung erbracht, sind Bestandteile davon eventuell ebenfalls als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar – etwa Begleitleistungen wie Anziehen, Waschen oder hauswirtschaftliche Hilfe.

Allerdings gilt: Reine medizinische Leistungen sind regelmäßig nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich begünstigt.

Praktische Hinweise zur Umsetzung in der Steuererklärung

Um die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können, sollten pflegende Angehörige folgende Hinweise beachten:

  • Alle Rechnungen und Überweisungsbelege gut aufbewahren (keine Barzahlung!).
  • Im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung (Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen) die entsprechenden Beträge eintragen.
  • Pflegesituation klar dokumentieren: Pflegegrad, Leistungen der Pflegekasse und eigene Aufwendungen.
  • Ggf. Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nehmen.

Zudem lohnt es sich, haushaltsnahe Dienstleistungen gezielt zu planen – etwa durch regelmäßige Einsätze statt Einzelleistungen. Die Planbarkeit bietet steuerlich wie organisatorisch Vorteile.

Emotionale Entlastung durch externe Hilfe – unterstützt durch Steuerrecht

Pflegende Angehörige erleben häufig einen emotionalen Drahtseilakt zwischen familiärer Verantwortung, beruflichem Alltag und ihrer eigenen Gesundheit. Haushaltshilfen bieten nicht nur praktische Hilfe, sondern schaffen auch wertvolle Freiräume für Erholung oder persönliche Zeit.

„Wird der Alltag durch professionelle Unterstützung entlastet, bleibt wieder Raum für das Zwischenmenschliche – Gespräche, Nähe, Zuwendung“, betont Petra Krüger, Sozialpädagogin mit Spezialisierung auf psychosoziale Begleitung pflegender Angehöriger.

Die steuerliche Entlastung schafft hierfür einen wirtschaftlichen Rahmen – sie ersetzt keine Zuwendung, ermöglicht sie aber.

Fazit: Steuerhilfe als Teil der Pflegekultur

Pflege ist mehr als eine organisatorische Aufgabe – sie ist Ausdruck von Fürsorge, Verantwortung und menschlicher Nähe. Doch diese Nähe braucht strukturelle Unterstützung, um dauerhaft tragfähig zu bleiben. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind eine wirksame und rechtlich abgesicherte Möglichkeit, pflegende Angehörige zu entlasten und Qualität im Alltag zu sichern.

Bis zu 4.000 € pro Jahr steuerlich sparen – das bedeutet konkret mehr finanziellen Spielraum für zusätzliche Unterstützung, Entlastung und Lebensqualität. Wer sich rechtzeitig informiert, profitiert mehrfach: durch Entlastung im Alltag, durch finanzielle Rückflüsse und durch mehr Kapazität für das Wesentliche in der Pflege.

Wer weitergehende Informationen braucht, kann sich an folgende Stellen wenden:

  • Pflegeberatung der Krankenkassen gemäß § 7a SGB XI
  • Steuerberater oder Fachanwälte für Sozialrecht
  • Seniorenbüros oder Pflegestützpunkte in der Region

Die Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und eigenem Leben ist eine Frage der Strukturen – und richtige steuerliche Nutzung ist ein wichtiger Schritt in eine pflegefreundliche Zukunft.

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